Ihre Zertifizierte & Lokale Energieberatung

Kreis Mettmann, Düsseldorf, Essen und Umgebung

Energieberatung für Ihr Zuhause – sympathisch, kompetent, förderfähig.

Wir machen Ihre Immobilien fit für die Zukunft. Klarer Plan, maximale Förderung, 14 Tage bis zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

Potenzielle Förderzuschüsse

Von 20 % bis zu 70 % Förderung

Zertifiziert & anerkannt durch

  • dena
  • Energieeffizienzexperte
  • KFW
  • BAFA

Vorteile für Hausbesitzer

Warum eine professionelle Energieberatung der wichtigste Schritt vor jeder Sanierung ist.

Energiekosten gezielt senken

Wir zeigen Ihnen in strukturierten Schritten, welche Maßnahmen Ihnen am meisten Geld sparen – bevor Sie investieren.

Maximale Förderung sichern

Wir holen für Sie das Maximum aus staatlichen Zuschüssen heraus und sagen Ihnen konkret, wie viel Geld Sie bekommen.

Klare Entscheidungen statt Technik-Chaos

Sie erhalten einen einfachen Maßnahmenplan, der zeigt, was Sie wann tun sollten – verständlich und priorisiert.

Von der Analyse bis zur Umsetzung

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bis zur fertigen Sanierung – damit aus Beratung echte Ergebnisse werden.

Passende Pakete für Ihr Projekt

Transparente Leistungen für Ihre energetische Sanierung. Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur kompletten Baubegleitung.

Holen Sie sich vom Staat zurück, was Ihnen zusteht.

Der Förderdschungel ist komplex. Mit dem individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) sichern Sie sich 5 % Extra-Förderung (iSFP-Bonus) auf jede Einzelmaßnahme.

  • Bis zu 650 € Zuschuss für die Energieberatung selbst
  • BAFA, KfW & regionale Förderungen optimal kombinieren
  • Transparente Abwicklung – vom Antrag bis zur Auszahlung
Förder-Check starten

Schnell-Kalkulator (Vorschau)

Mögliche Förderung bis zu 24.500 €

Schätzwert auf Basis aktueller BAFA-/KfW-Sätze.

Ihr Experte vor Ort

Clemens Suwelack MSc.

„Nach über 10 Jahren in der Entwicklung von Energiesystemen habe ich A+ Pilot gegründet, um diese technische Expertise privaten Hausbesitzern zugänglich zu machen. Mein Ziel ist es, Ihnen nicht nur Zahlenkolonnen zu liefern, sondern einen klaren, verständlichen und sympathischen Weg aufzuzeigen, wie Sie Ihre Immobilie zukunftsfähig machen.“

Unverbindlichen Ersttermin vereinbaren

Wir melden uns an Werktagen innerhalb von weniger als 24 Stunden zurück.

  • +49 152 29262317
  • hallo@apluspilot.de
  • Kreis Mettmann, Düsseldorf, Essen & Umgebung

Wissensportal

Häufige Fragen zur Energieberatung

Die wichtigsten Antworten zu Kosten, Förderung und gesetzlichen Pflichten – auf einen Blick.

Der Honoraraufwand für eine BAFA-geförderte Energieberatung mit iSFP liegt für ein typisches Ein- oder Zweifamilienhaus im Raum Düsseldorf-Ratingen in einer Größenordnung von ca. 1.300 bis 1.700 €. Das BAFA übernimmt 50 % der förderfähigen Kosten (max. 650 €), sodass der tatsächliche Eigenanteil deutlich geringer ausfällt.

Der iSFP ist ein vom BAFA standardisiertes, laienverständliches Beratungsdokument. Er zeigt den energetischen Ist-Zustand Ihres Hauses, schlägt aufeinander abgestimmte Maßnahmenpakete vor und prognostiziert Kosten, Energieeinsparung und CO₂-Minderung. Ergebnis sind die Dokumente „Mein Sanierungsfahrplan" und „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen".

Wer eine Einzelmaßnahme aus seinem iSFP über das BAFA fördern lässt, erhält 5 Prozentpunkte zusätzlich zur regulären BEG-Förderung. Außerdem verdoppelt sich der maximal förderfähige Betrag von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Der iSFP-Bonus gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik – nicht für den reinen Heizungstausch.

Die KfW (Programm 458) fördert 2026 mit bis zu 70 %:

  • 30 % Grundförderung
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus (gültig bis Ende 2028)
  • 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel
  • 30 % Einkommensbonus (Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €)

Förderfähig sind bis zu 30.000 € Investitionskosten pro Wohneinheit.

Nach § 47 GEG müssen neue Eigentümer innerhalb von zwei Jahren ab Grundbucheintrag folgende Maßnahmen umsetzen:

  • Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs (U-Wert ≤ 0,24 W/m²K)
  • Dämmung zugänglicher Heizungsrohre in unbeheizten Räumen
  • Austausch von Konstanttemperaturkesseln über 30 Jahre

Verstöße können nach § 108 GEG mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden.

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